3 MinGesetz

EU-Drohnenführerscheine laufen ab

Die EU-Drohnenverordnung gilt seit 2021 vollständig. Kompetenznachweis A1/A3 und Fernpilotenzeugnis A2 sind jeweils auf fünf Jahre befristet.

Was sich ändert

Zum Stichtag 01.01.2026 laufen die ersten Nachweise offiziell ab. Ohne fristgerechte Verlängerung ist ein legaler Betrieb nicht mehr möglich.

Relevanz für Piloten

  • Gültigkeit des eigenen Nachweises sofort prüfen.
  • Verlängerung oder Auffrischung rechtzeitig über das LBA-Portal einplanen.
  • Flugbetrieb nur mit gültigen Dokumenten fortsetzen.

Quellen

Drone Class