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EU-Drohnenführerscheine laufen ab

Die EU-Drohnenverordnung gilt seit 2021 vollständig. Der Kompetenznachweis A1/A3 und das Fernpilotenzeugnis A2 sind jeweils auf fünf Jahre befristet, und zum Stichtag 01.01.2026 laufen die ersten Nachweise offiziell ab.

Warum die Befristung wichtig ist

Ohne fristgerechte Verlängerung ist ein legaler Betrieb in der jeweiligen Unterkategorie nicht mehr möglich. Betroffen sind vor allem die Pilotinnen und Piloten, die direkt nach Einführung der Regeln ihren Nachweis erworben haben. Wer gewerblich fliegt, sollte den Ablauf nicht erst kurz vorher prüfen, weil Auffrischung und Prüfungstermine etwas Vorlauf brauchen.

So läuft die Verlängerung Schritt für Schritt

  • Gültigkeit prüfen: Ablaufdatum auf dem eigenen Nachweis bzw. im LBA-Portal kontrollieren.
  • A1/A3 (Kompetenznachweis): Online-Schulung auffrischen und die Online-Prüfung erneut ablegen, kostenlos über das LBA-Portal.
  • A2 (Fernpilotenzeugnis): setzt einen gültigen A1/A3-Nachweis voraus und wird über eine anerkannte Prüfstelle erneuert.
  • e-ID nicht vergessen: Die Betreiber-Registrierung läuft getrennt und muss ebenfalls aktuell sein; die Nummer gehört an die Drohne und in die Remote-ID.
  • Haftpflicht prüfen: Eine gültige Drohnen-Haftpflicht ist Pflicht und sollte zum gleichen Anlass kontrolliert werden.

Einordnung für Auftraggeber

Für Kunden ist das ein guter Anlass, beim Anbieter auf gültige Nachweise zu achten. Wer eine Drohneninspektion oder eine Vermessung beauftragt, sollte sich darauf verlassen können, dass Kompetenznachweis, Betreiber-ID und Haftpflicht aktuell sind. Bei Fragen zu einem konkreten Einsatz hilft ein kurzer Kontakt weiter.