Mit dem Jahreswechsel sind die letzten Übergangsfristen aus der EU-Drohnenverordnung ausgelaufen. Remote-ID und die Cx-Klassifizierung werden seither konsequent angewendet und kontrolliert.
Was die Cx-Klassen bedeuten
Neue Drohnen kommen nur noch mit einer offiziellen C-Kennzeichnung in den Handel. Diese Klasse steht für geprüfte Eigenschaften wie Gewicht, Geschwindigkeit und Sicherheitsausstattung und entscheidet mit, wie nah an Menschen geflogen werden darf:
- C0: unter 250 Gramm, sehr einfache Nutzung.
- C1: unter 900 Gramm, für Flüge nahe an unbeteiligten Personen (Unterkategorie A1).
- C2: unter 4 Kilogramm, mit Sicherheitsabstand zu Menschen (A2).
- C3 und C4: bis 25 Kilogramm, nur mit deutlichem Abstand (A3).
- C5 und C6: Klassen für anspruchsvollere Einsätze in der speziellen Kategorie.
Remote-ID und e-ID
Ab Klasse C1 ist die digitale Fernidentifizierung (Remote-ID) verpflichtend. Die Drohne sendet während des Flugs Kenndaten wie Betreiber-Registrierungsnummer, Position und Startpunkt aus, vergleichbar mit einem digitalen Kennzeichen. Die e-ID, also die Registrierung als Betreiber, muss dafür korrekt in der Drohne hinterlegt sein.
Was mit Bestandsdrohnen passiert
Ältere Drohnen ohne C-Kennzeichnung dürfen weiterhin geflogen werden, allerdings nach eingeschränkten Übergangsregeln und meist mit größeren Abständen zu Personen. Wer eine neue Drohne kauft, sollte auf die passende C-Klasse für den geplanten Einsatz achten.
Einordnung für Auftraggeber
Für Kunden bedeutet die klarere Klassifizierung mehr Verlässlichkeit: Professionelle Anbieter setzen geeignete, korrekt registrierte Technik ein und planen jeden Flug entlang der geltenden Regeln.
Das wirkt sich direkt auf die Qualität von Drohneninspektion, Luftbildaufnahmen und Vermessung aus. Bei Verstößen drohen Betriebsuntersagung und Bußgelder, weshalb seriöse Betreiber Klassifizierung, Remote-ID und Versicherung sauber im Griff haben. Offene Punkte zu einem Einsatz lassen sich vorab über den Kontakt klären.