Mit dem Jahreswechsel sind letzte Übergangsfristen aus der EU-Drohnenverordnung ausgelaufen.
Was sich ändert
- Remote-ID wird konsequent umgesetzt und kontrolliert.
- Ab Klasse C1 ist eine aktive digitale Fernidentifizierung verpflichtend.
- Neue Drohnen dürfen nur noch mit offizieller Cx-Zertifizierung in den Markt gebracht werden.
Relevanz für Piloten
Betreiber sollten prüfen, ob die e-ID korrekt hinterlegt ist und die eingesetzte Drohne den aktuellen Klassifizierungsanforderungen entspricht. Bei Verstößen drohen Betriebsuntersagung und Bußgelder.