Für Drohnenpiloten mit geplanten Einsätzen oder Reisen nach Großbritannien gelten klare Abgrenzungen zwischen EU- und UK-Regelwerk. Der EU-Drohnenführerschein und die EU-Betreiber-ID werden im Vereinigten Königreich nicht anerkannt.
Was sich ändert
Seit dem Brexit entwickeln sich die Regelwerke auseinander. Wer im UK eine Drohne über 100 Gramm betreibt, braucht in der Regel lokale Nachweise: eine Flyer ID und eine Operator ID der britischen Civil Aviation Authority (CAA). Der in der EU erworbene Kompetenznachweis ersetzt diese Dokumente nicht.
Relevanz für Piloten
Vor Flügen im Vereinigten Königreich sollten die benötigten britischen Nachweise rechtzeitig beantragt werden. Auch Versicherungsschutz, lokale Geozonen und abweichende Betriebsregeln sind getrennt zu prüfen. Wer das vorab klärt, vermeidet kurzfristige Flugverbote vor Ort.
Einordnung für Auftraggeber
Für Kunden in Deutschland ist diese Meldung vor allem informativ: Einsätze von Ruhr-Inspekt finden im Ruhrgebiet und in ganz NRW statt, also innerhalb des EU-Regelwerks.
Sie zeigt aber gut, warum die saubere Prüfung von Zuständigkeit, Geozonen und Genehmigungen zur professionellen Vorbereitung jedes Drohnenflugs gehört, ob bei einer Drohneninspektion, einer Luftbildaufnahme oder einer Vermessung. Eine Übersicht unserer Einsatzgebiete finden Sie auf der Standorte-Seite.