Für Drohnenpiloten mit geplanten Reisen nach Großbritannien gelten seit Jahresbeginn strengere Abgrenzungen zwischen EU- und UK-Regelwerk.
Was sich ändert
Der EU-Drohnenführerschein sowie die EU-Betreiber-ID werden in Großbritannien nicht anerkannt. Für Drohnen über 100 Gramm sind lokale Nachweise erforderlich.
Relevanz für Piloten
Vor Flügen im Vereinigten Königreich müssen rechtzeitig die britische Flyer ID und Operator ID bei der Civil Aviation Authority (CAA) beantragt werden.