2 MinGesetz

LBA: UAS-Gebühren per Überweisung

Das Luftfahrt-Bundesamt hat die Zahlungsoptionen für UAS-Verwaltungsleistungen erweitert.

Was sich ändert

Gebühren für Leistungen wie Registrierungen oder Bescheinigungen können ab sofort auch per Überweisung beglichen werden. Damit steht neben digitalen Bezahlsystemen ein zusätzlicher Standardweg zur Verfügung.

Relevanz für Piloten

Betreiber ohne Kreditkarte oder PayPal können Verwaltungsprozesse einfacher abschließen. Das reduziert Hürden bei fristgebundenen Anträgen.

Quellen

Luftfahrt-Bundesamt