Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 über die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes abgestimmt. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem neue Befugnisse für den Einsatz eigener Drohnen und für die Abwehr gefährlicher unbemannter Luftfahrzeuge vor.
Wichtig für die Einordnung: Die Vorlage wurde in zweiter Beratung angenommen. Die nach Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung erforderliche Feststellung wurde jedoch nicht getroffen. Nach Angaben des Bundestages war damit an diesem Tag noch kein abschließender Gesetzesbeschluss zustande gekommen; die Schlussabstimmung kann wiederholt werden.
Welche Drohnenbefugnisse vorgesehen sind
Der Entwurf soll der Bundespolizei erlauben, Drohnen als mobile Sensorträger für Bild- und Tonaufnahmen einzusetzen. Daneben sind technische Mittel vorgesehen, um Drohnen zu detektieren und abzuwehren, von denen eine Gefahr ausgeht.
Diese Befugnisse sind besonders für Aufgabenbereiche der Bundespolizei relevant, etwa an Bahnanlagen, Grenzen und Verkehrsflughäfen. Ziel ist, Gefahrenlagen schneller aufzuklären und auf unberechtigte oder gefährliche Drohnenflüge reagieren zu können.
Noch keine geltende Neuregelung
Die Abstimmung vom 10. Juli darf nicht mit einem bereits in Kraft getretenen Gesetz verwechselt werden. Solange das parlamentarische Verfahren nicht vollständig abgeschlossen und das Gesetz nicht verkündet ist, gelten die bisherigen Rechtsgrundlagen weiter.
Auch die Abgrenzung zum Luftsicherheitsgesetz ist wichtig: Das Luftsicherheitsgesetz regelt insbesondere den Schutz des zivilen Luftverkehrs. Die aktuelle Novelle des Bundespolizeigesetzes betrifft dagegen die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei insgesamt.
Was das für professionelle Drohnenflüge bedeutet
Für erlaubte gewerbliche Drohneneinsätze entstehen aus der Abstimmung zunächst keine neuen Flugrechte oder Genehmigungspflichten. Betreiber müssen weiterhin die geltenden UAS-Geozonen, Kontrollzonen, Zustimmungen und betrieblichen Auflagen prüfen.
Die Entwicklung zeigt jedoch, wie wichtig eine eindeutige Identifizierbarkeit legaler Einsätze wird. Flugplanung, Betreiberregistrierung, erforderliche Freigaben und eine nachvollziehbare Dokumentation helfen dabei, einen ordnungsgemäßen Einsatz von unbekannten oder unberechtigten Drohnenflügen abzugrenzen.
Fazit
Der Bundestag hat den Weg für erweiterte Drohnenbefugnisse der Bundespolizei politisch vorangebracht. Am 10. Juli 2026 war das Gesetzgebungsverfahren allerdings noch nicht abgeschlossen. Für Drohnenbetreiber gilt deshalb: den weiteren Verfahrensstand beobachten und bis zu einer wirksamen Neuregelung nach den bestehenden Vorschriften planen.