Am 10. Juni 2026 haben das Bundesverkehrsministerium (BMV) und die DFS Deutsche Flugsicherung neue Rahmenbedingungen für Drohnenflüge innerhalb von Kontrollzonen veröffentlicht. Die neuen Grundsätze sollen den wachsenden Drohnenverkehr besser mit dem bemannten Luftverkehr rund um Flughäfen in Einklang bringen und schaffen erstmals eine klare Struktur für Freigaben, Betriebsgrenzen und Zuständigkeiten.
Für gewerbliche Drohneneinsätze ist das eine wichtige Änderung. Denn Kontrollzonen umfassen nicht nur das Flughafengelände selbst, sondern auch große Teile des Umlands. Im Ruhrgebiet betrifft das zum Beispiel Einsatzorte im Umfeld der Flughäfen Dortmund und Düsseldorf.
Kontrollzonen werden in zwei Bereiche aufgeteilt
Kernstück der neuen Regelung ist die Aufteilung der Kontrollzone in einen Außenbereich und einen besonders sensiblen Innenbereich nahe am Flughafen:
- Im Außenbereich soll eine pauschale Flugverkehrskontrollfreigabe möglich werden. Drohnenflüge lassen sich dort künftig einfacher und standardisierter durchführen.
- Im Innenbereich nahe am Flughafen bleibt für jeden Betrieb eine Einzelfreigabe der Flugsicherung erforderlich, die räumlich und zeitlich eingeschränkt werden kann.
Gestaffelte Höhen bis 100 Meter statt pauschal 50 Meter
Die bisherige allgemeine Freigabe bis 50 Meter über Grund soll in dieser Form entfallen. Stattdessen sollen abhängig von der Entfernung zum Flughafen gestaffelte Höhen bis maximal 100 Meter pauschal freigegeben werden können. Je weiter der Einsatzort vom Flughafen entfernt liegt, desto mehr Spielraum steht damit im Regelbetrieb zur Verfügung.
Für die Praxis ist das ein Fortschritt: Gerade bei höheren Gebäuden, Schornsteinen, Masten oder Industrieanlagen war die pauschale 50-Meter-Grenze oft knapp bemessen. Mit den gestaffelten Höhen werden viele Einsätze im Außenbereich einer Kontrollzone planbarer, ohne dass jedes Mal eine Einzelfreigabe eingeholt werden muss.
Umsetzung bis Herbst 2026
Die vollständige technische Umsetzung bei den von der DFS betreuten Kontrollzonen ist bis Herbst 2026 vorgesehen. Bis die neuen Regelungen für die jeweilige Kontrollzone veröffentlicht sind, gelten die bisherigen Bestimmungen weiter. Wer aktuell einen Drohnenflug in einer Kontrollzone plant, sollte deshalb vor jedem Einsatz den Stand über DIPUL und die zuständige Flugsicherung prüfen.
Was das für Drohneneinsätze im Ruhrgebiet bedeutet
Für Auftraggeber ändert sich am Ablauf zunächst nichts: Ein professioneller Anbieter prüft vor jedem Einsatz die Geozonen- und Freigabelage und plant den Flug entsprechend. Die neuen Regeln dürften aber mittelfristig dafür sorgen, dass Einsätze wie Drohneninspektionen, Thermografieflüge oder Vermessungen in Flughafennähe schneller und mit weniger Vorlauf möglich werden.
Wichtig bleibt: Auch mit pauschalen Freigaben trägt der Betreiber die Verantwortung für den sicheren Ablauf. Qualifikation, Versicherung, aktuelle Geozonenprüfung und saubere Dokumentation gehören weiterhin zu jedem Einsatz dazu. Offene Fragen zu einem geplanten Flug in Flughafennähe lassen sich vorab über den Kontakt klären.
Fazit
Die neuen Rahmenbedingungen für Kontrollzonen bringen mehr Struktur und mehr planbare Höhe für Drohnenflüge in Flughafennähe. Bis zur vollständigen Umsetzung im Herbst 2026 gilt: aktuelle Regelungen je Kontrollzone prüfen und Einsätze mit ausreichend Vorlauf planen.