Der Bundestag hat am 27.02.2026 eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet. Hintergrund sind vermehrte Vorfälle mit Drohnen über deutschen Flughäfen und kritischer Infrastruktur.
Was sich ändert
- Bundeswehr und Bundespolizei erhalten explizit erweiterte Befugnisse zur Drohnenabwehr.
- Im Ernstfall ist ein direktes Eingreifen bis hin zur Unschädlichmachung unbemannter Flugkörper gesetzlich klarer geregelt.
- Ziel ist die Abwehr von Spionage, Sabotage und möglichen Angriffen auf sensible Bereiche.
Relevanz für Piloten
Flüge in Flugverbotszonen von Flughäfen oder kritischer Infrastruktur werden strenger sanktioniert. Bereits ein Fehlflug kann zu sofortigen Maßnahmen durch Sicherheitsbehörden und zu deutlich härteren strafrechtlichen Folgen führen.