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Luftsicherheitsgesetz: Drohnenabwehr gestärkt

Die Bundesregierung hat am 17. März 2026 über die in Kraft getretenen Änderungen im Luftsicherheitsgesetz informiert. Ziel ist eine stärkere Drohnenabwehr, vor allem an Flughäfen und im Umfeld kritischer Infrastruktur. Hintergrund sind laut Bundesregierung deutlich gestiegene illegale Drohnenflüge über sensiblen Bereichen.

Für professionelle Drohnenbetreiber ist das Thema nicht nur sicherheitspolitisch relevant. Es zeigt auch, dass Behörden stärker zwischen erlaubten, dokumentierten Einsätzen und unberechtigten Flügen unterscheiden müssen. Wer legal fliegt, braucht deshalb eine saubere Planung und eine nachvollziehbare Kommunikation mit Auftraggebern.

Was sich im Luftsicherheitsgesetz ändert

Die Änderungen erweitern die Befugnisse der Streitkräfte zur Unterstützung der Landespolizeien bei der Drohnenabwehr im Wege der Amtshilfe. Als letztes Mittel kann dabei auch Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge eingesetzt werden, wenn die Gefahrenabwehr ohne diese Unterstützung nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich wäre.

Zudem wird das Entscheidungsverfahren beschleunigt. Die Entscheidung liegt nun beim Bundesministerium der Verteidigung und kann delegiert werden. Außerdem steht das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen auf das Gelände eines Flughafens künftig unter Strafe; zuvor konnte dies nur mit Bußgeld geahndet werden.

Welche Bereiche besonders sensibel sind

Die Bundesregierung nennt unter anderem Flughäfen, Flugplätze, Industrieanlagen, militärische Anlagen, Kraftwerke, Anlagen zur Energieverteilung, Gebäude von Verfassungsorganen sowie Liegenschaften der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden. In solchen Bereichen sind Drohnenflüge verboten, eingeschränkt oder nur mit Erlaubnis möglich.

Wichtig ist die Unterscheidung: Nicht jeder Flug in der Nähe sensibler Infrastruktur ist automatisch eine Straftat. Aber unberechtigte Flüge können erhebliche Folgen haben. Bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr nach Paragraf 315 StGB drohen laut Bundesregierung Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Luftverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Was das für gewerbliche Drohnenflüge bedeutet

Für legale Drohnenservices wird die Dokumentation noch wichtiger. Vor einem Einsatz sollten geografische UAS-Gebiete geprüft, Zustimmungen eingeholt, Flugbereiche sauber abgegrenzt und Rollen geklärt werden. Auftraggeber sollten wissen, dass ein professioneller Flug nicht einfach spontan gestartet wird, wenn der Einsatzort sensibel ist.

Das betrifft zum Beispiel Dach- und Fassadenprüfungen in der Nähe von Industrieanlagen, Drohneninspektionen an technischen Einrichtungen, Dokumentationsflüge an Baustellen oder Luftbilder im Umfeld von Energie- und Verkehrsinfrastruktur. Gerade dort ist die Drohne oft hilfreich, aber nur mit rechtssicherer Vorbereitung.

Rechtssichere Planung statt Risiko

Ein sauber geplanter Flug beginnt mit der Frage, ob der Einsatzort in einer Geozone liegt und welche Auflagen gelten. Danach folgen praktische Punkte: Start- und Landeplatz, Abstand zu Personen und Anlagen, Sichtverbindung, Wetter, Notfallverfahren, Versicherung, Qualifikation des Fernpiloten und gegebenenfalls Abstimmung mit Betreibern oder Behörden.

Für Auftraggeber ist das ein Qualitätsmerkmal. Ein seriöser Anbieter erklärt, wenn ein Termin wegen Genehmigungen vorbereitet werden muss, und dokumentiert die Entscheidungsgrundlage. Das schützt nicht nur den Betreiber, sondern auch den Kunden und den Zweck des Projekts.

Fazit

Die gestärkte Drohnenabwehr richtet sich gegen unberechtigte und gefährliche Flüge. Gleichzeitig erhöht sie den Druck auf professionelle Betreiber, sauber nachzuweisen, dass ihr Einsatz erlaubt, geplant und kontrolliert ist. Genau darin liegt der Unterschied zwischen riskantem Drohneneinsatz und professioneller Drohnendienstleistung.

Quellen

Bundesregierung - Stärkung der Drohnenabwehr